ACHTUNG LÜCKE IN DER VERSICHERUNG!
Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Listenpreis vom Hersteller- sollen Anbeiteile mitversichert werden, müssen diese zum
Listenpreis addiert werden.
Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten fahrbaren oder transportablen Maschinen,
sobald sie betriebsfertig sind. Die Maschinen werden der jeweiligen Risikogruppe zugeordnet und dabei
einzeln deklariert. Zusatzgeräte und Reserveteile sind zusätzlich zu versichern.
- Versicherungssumme je Maschine max. 350.000 EUR
- Bei Land- und Forstwirtschaft max. 700.000 EUR
- Serienmodelle
- Gewerblicher Einsatz
- Einhaltung vorgeschriebener Wartungen
- Bestimmungsgemäßer Einsatz
- Vorschadenquote unter 60 %
Nicht versicherbar sind:
- Prototypen
- Maschinen älter 8 Jahre (Brecher 5 Jahre)
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) sowie bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, speziell: