Prämienrechner Mini-, Mobil- und Kettenbagger,

Bagger-Maschinenbruch-Rechner

ACHTUNG LÜCKE IN DER VERSICHERUNG!

Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Listenpreis vom Hersteller- sollen Anbeiteile mitversichert werden, müssen diese zum Listenpreis addiert werden.

Versicherbare Maschinen (Baumaschinen- und geräte)

Mini-, Mobil- und Kettenbagger, Rad- und Kompaktlader,Schaufellader, Raupen, Planierraupen, Dozer, Stampf- und Rüttelplatten, Kompressoren, Stromerzeuger

 



Versicherte Sachen

Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten fahrbaren oder transportablen Maschinen,
sobald sie betriebsfertig sind. Die Maschinen werden der jeweiligen Risikogruppe zugeordnet und dabei
einzeln deklariert. Zusatzgeräte und Reserveteile sind zusätzlich zu versichern.
- Versicherungssumme je Maschine max. 350.000 EUR
- Bei Land- und Forstwirtschaft max. 700.000 EUR
- Serienmodelle
- Gewerblicher Einsatz
- Einhaltung vorgeschriebener Wartungen
- Bestimmungsgemäßer Einsatz
- Vorschadenquote unter 60 %
Nicht versicherbar sind:
- Prototypen
- Maschinen älter 8 Jahre (Brecher 5 Jahre)


Erläuterung zum Versicherungsumfang (beispielhaft)

Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) sowie bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, speziell:

  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Unbefugter Gebrauch durch Betriebsfremde
  • Erdbeben, Hochwasser und Überschwemmung
  • Sturm, Hagel und Eisgang
  • Glasbruchschäden
  • Frost
  • Kabelschäden durch Kurzschluss
  • Transporte (ausgenommen Seetransporte)
  • Kaskoschäden (Verkehrs-/Unfallereignisse)
  • Erdrutsch
  • Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
  • Überdruck oder Unterdruck
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Bedienungsfehler aller Art
  • Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Innere Betriebsschäden
  • Betriebsbedingtes Verwendungsrisiko

Ausgeschlossene Schadensfälle

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Kriegsereignisse, hoheitliche Eingriffe und Schäden durch Kernenergie
  • Verschleiß mit Ausnahme der daraus resultierenden Folgeschäden
  • Betriebsbedingte Abnutzung, Korrosion oder Ablagerungen
  • Vorhandene Mängel