Erläuterungen zu den Leistungspunkten der Maschinenbruchversicherung in der Landwirtschaft

Wir wollen, dass Sie verstehen, was Ihnen ein Tarif zum Mähdrescher-Schutzbrief (Maschinenbruchversicherung) in der Landwirtschaft bieten kann. Denn viele Begriffe aus der Versicherungswelt können für einen Kunden verwirrend sein und zu Missverständnissen führen. Auf den nachstehenden Seiten beschrei-

ben wir daher die einzelnen Leistungspunkte rund um die Maschinenversicherung etwas anschaulicher. Wenn trotzdem noch Fragen offen bleiben sollten, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir sind als Ihr Ansprechpartner für alle Bereiche der Vorsorge sehr gerne für Sie da!

Selbstbehalte

Ein vertraglich vereinbarter Selbstbehalt beziffert die Höhe des eigenen Aufwandes je Schadensfall den der Versicherungsnehmer selbst trägt. Durch einen Selbstbehalt wird eine geringere Versicherungsprämie erzielt, da der Versicherer nur die über den Selbstbehalt hinaus gehende Summe regulieren muss. Die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall ist bei jedem Versicherer individuell geregelt und wird meist prozentual von der Schadenshöhe und/oder in einer fixen Summe je Schadensfall vereinbart.

 

Erstes Risiko

„Auf erstes Risiko“ heißt, dass die entsprechenden Kosten bis zur jeweils vereinbarten Versicherungssumme vom Versicherer übernommen werden und keine Prüfung auf eine eventuelle Unterversicherung erfolgt.

 

Feuer-, Blitzschlag-, Explosionschäden bei Mähdrescher

Bei Mähdrescher ist die Zerstörung oder Beschädigung durch Brand, Blitzschlag oder Explosion häufig bereits mit eingeschlossen – kann jedoch, wenn gewünscht, gegen Beitragsnachlass ausgeschlossen werden

 

Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub

Diebstahl ist die Entwendung eines Mähdreschers oder Maishäcklers z.B. aus einem Stall oder aus einem landw. Gebäude oder Lagerhalle. Beim Einbruchdiebstahl muss erst eine verschlossene Lagerhalle oder Garage etc. aufgebrochen werden, bevor die Sache entwendet wird. Bei Raub werden sich die entwendeten Mähdrescher durch körperliche Gewalt oder Bedrohung verschafft. Das Abhandenkommen von mobilen Anbauteilen (z.B. Maisgebiss) oder kompletten Mähdreschern ist beim Mähdrescher-Schutzbrief mitversichert.

 

Erdbeben, Überschwemmung, Hochwasser

Versichert ist die Zerstörung oder Beschädigung von Mähdreschern oder Maishäckslern durch Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im

Erdinneren ausgelöst wird. Überschwemmung ist die Ansammlung von erheblichen Wassermengen auf Grund und Boden (Geländeoberfläche) des Versicherungsortes aufgrund außerordentlicher Niederschläge, die die Kapazität der örtlichen Kanalisationssysteme überschreiten und die nicht abfließen können. Hochwasser ist eine durch außerordentliche Niederschläge, Schneeschmelze oder Sturm verursachte, die normale Höhe merklich übersteigende Wasserführung eines fließenden oder stehenden Gewässers

 

Neuwertentschädigung im Totalschadensfall

Hier ist festgelegt, bis wie lange nach der Anschaffung bei einem Totalschaden noch der Neupreis gezahlt wird. Nach Ablauf dieses Zeitraums erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.

Die Neuwertentschädigung erstreckt sich im Mähdrescher-Schutzbrief auf die ersten zwölf Betriebsmonate.

 

Zusatzgeräte wie Maisgebiss

Zusatzgeräte (Maisgebiss, u.ä.) für die im Versicherungsschein bezeichneten Mähdrescher sind nur dann automatisch mitversichert, für diese keine seperate Maschinenversicherung abschließen kann. Ein Einschluss ist jedoch gegen Mehrbeitrag möglich.

 

Glasbruch

Glasbruch ist das Zerbrechen von versichertem Glas, wobei sich der Riss durch die komplette Dicke der Scheibe ziehen muss (Abplatzungen und Muschelausbrüche gelten nicht als Glasbruch). Ähnlich der Glasversicherung bei Kfz fällt bei Austausch einer Scheibe i.d.R. ein Selbstbehalt an, welcher aber entfällt, wenn die Scheibe ohne Austausch repariert werden kann.

 

Repräsentantenklausel

Werden Obliegenheiten vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten verletzt, so kann dies zur Leistungsfreiheit führen. Damit der Versicherungsnehmer sich jedoch keine Fehler zurechnen lassen muss, die er nicht selbst begangen hat, sind bei einigen Versicherungsgesellschaften sogenannte „Repräsentantenklauseln“ vereinbart. Durch diese Klausel wird klargestellt, wer Repräsentant des Versicherungsnehmers ist und stellenweise auch, dass der Versicherungsnehmer das Verhalten des Repräsentanten nicht verantworten muss.

 

Versehensklausel

Werden Gefahrerhöhungen versehentlich nicht angezeigt oder vertragliche Obliegenheiten versehentlich nicht beachtet, kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Im Mähdrescher-Schutzbrief gestehen wir dem Versicherungsnehmer

jedoch eine gewisse „Unerfahrenheit“ zu und bieten bei einem versehentlichen Fehlverhalten des Versicherungsnehmers weiterhin Versicherungsschutz.

 

Aufräum- und Entsorgungskosten

Aufräumungs- und Entsorgungskosten sind ein wesentlicher Leistungspunkt nach einem Schadensfall. Denn wenn der Mähdrescher beispielsweise durch Feuer zerstört wird, fällt der überwiegende Teil des Schutts unter die Rubrik „Sondermüll“ und dessen Entsorgung verursacht erhebliche Kosten. Im Versicherungsvertrag müssen solche Positionen umfassend abgesichert sein, damit Sie die Neuanschaffung des Mähdreschers nicht aus Kostengründen verschieben müssen.

 

Im Mähdrescher-Schutzbrief für Mähdrescher oder Maishäcksler sind Kosten für die Aufräumung und Entsorgung eines z.B. ausgebrannten Maishäckslers bis 25.000 € mitversichert.

 

Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich

Wenn z.B. durch einen Schaden Schmier- oder Betriebsstoffe in das Erdreich gelangen, erreichen die Kosten für die Entgiftung und den Abtransport des verseuchten Materials schnell fünfstellige Bereiche.

 

Im Mähdrescher-Schutzbrief sind hier Kosten für die Dekontamination und Entsorgung von Erdreich bis 25.000 € mitversichert.

 

Bewegungs- und Schutzkosten

Bewegungs- und Schutzkosten entstehen immer dann, wenn Sachen zum Zweck der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Hierunter fallen insbesondere Kosten für De- und Remontage von Mähdreschern, oder Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen.

 

Der Mähdrescher-Schutzbrief bietet hier eine Höchstentschädigung für Bewegung- und Schutzkosten in Höhe von 25.000 € auf Erster Risiko.

 

Eichkosten

Nach Reparaturen an Zapfanlagen, Abfüllmaschinen sowie Mess- und Prüftechnik müssen die Gerätschaften häufig neu geeicht werden. Im Zusammenhang mit einem entschädigungspflichtigen Sachschaden an den versicherten Mähdreschern sind anfallende Eichkosten im Mähdrescher-Schutzbrief bis 5.000 € eingeschlossen.

 

Maklerklausel

Der betreuende Versicherungsmakler ist berechtigt, vertraglich obliegende Anzeigen und Willenserklärungen sowie Zahlungen des Versicherungsnehmers für den Versicherer in Empfang zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten als erfüllt, wenn sie bei der Maklerfirma eingegangen sind. Der Versicherungsmakler ist zur unverzüglichen Weitergabe verpflichtet.

 

Wiederherstellung von Daten und –trägern des Betriebssystems

Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, sind im Mähdrescher-Schutzbrief in Höhe von 25.000 € mitversichert.

 

GAP-Deckung bei geleasten oder finanzierten Maschinen

Genau wie in der Kfz-Versicherung tritt bei geleasten oder finanzierten Mähdreschern im Totalschadensfall folgendes Problem auf:

Der tatsächliche Wert des Mähdreschers ist wesentlich geringer (z.B. 90.000 €) als der kalkulierte Restwert laut Leasing-oder Finanzierungsvertrag (z.B. 100.000 €). Der Totalschaden beträgt also in diesem Beispiel 10.000 € weniger als mit dem Kapitalgeber (Bank) vertraglich vereinbart.


Durch den Einschluss einer GAP-Deckungs-Versicherung im Mähdrescher-Schutzbrief wird das Problem gelöst und die Differenz zwischen tatsächlichem Wert des Mähdreschers und dem Restwert laut Leasingvertrag übernommen.

 

Veruntreuung, Unterschlagung

Veruntreuung ist die unberechtigte Aneignung eines Mähdreschers, die jemandem anvertraut worden ist. Unterschlagung ist die rechtswidrige Zueignung einer Sache, bei der deutlich erkennbar ist, dass der Täter die Sache sich oder dem Eigentum einer dritten Person zuführen will. Schäden, die dem Betrieb durch Veruntreuung oder Unterschlagung der versicherten Mähdrescher entstehen können im Mähdrescher-Schutzbrief gegen ein Zuschlag mitversichert werden.

 

Versaufen, Verschlammen von Mähdreschern

Ein Mähdrescher gerät bei Arbeiten auf feutchem Untergrund in extrem undichtes Erdreich. In der Folge versinkt das schwere Gerät auf der Seite liegend bis zur Hälfte im weichen Erdreich. Durch das Eindringen von Wasser und Matsch in den Motorraum kommt es zu Kurzschlüssen in der Elektrik und zu weiteren Schäden am Motor. Die Beschädigung oder Zerstörung der versicherten fahrbaren oder transportablen Maschinen auf Wasserbaustellen durch den Einfluss von Wasser oder Matsch ist nicht eingeschlossen, kann aber optional im Mähdrescher-Schutzbrief mitversichert werden.