Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs
a) Personen verletzt oder getötet werden,
b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen,
c) Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem
Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbarzusammenhängen (reine Vermögensschäden),
und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrundvon Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen
des Privatrechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehören neben dem Fahren z. B. das Ein- und
Aussteigen sowie das Be- und Entladen.